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SG Berlin, 29.09.2009 - S 161 SB 2088/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Berlin, 29.09.2009 - S 161 SB 2088/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2010 - L 13 SB 351/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus SG Berlin, 29.09.2009 - S 161 SB 2088/09
Deshalb dürfen insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entschieden werden, sondern müssen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden können (…BVerfG, a. a. O., und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 04.07.1993, 1 BvR 1523/92). - BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
Auszug aus SG Berlin, 29.09.2009 - S 161 SB 2088/09
Dementsprechend darf die Prüfung der Erfolgsaussichten jedenfalls nicht dazu führen, über die Vorverlagerung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe eben dieses Nebenverfahren an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28.11.2007, 1 BvR 68/07).